+54. Der Koordinator leitet die Diskussion darüber, ob und wie - unter Berücksichtigung der …
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54. Der Koordinator leitet die Diskussion darüber, ob und wie - unter Berücksichtigung der …
Der Koordinator leitet die Diskussion darüber, ob und wie - unter Berücksichtigung der bestehenden Branchenvorschriften - Aufgaben beim Erstellen des Überblicks über die Finanzlage des Konglomerats und andere Aufgaben in Bezug auf die zusätzliche Beaufsichtigung aufgeteilt oder delegiert werden. Bei der Diskussion wird berücksichtigt, wie die beaufsichtigten Unternehmen organisiert sind, und die Diskussion sollte der Art, Größe und Komplexität des Finanzkonglomerats entsprechen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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