+GC.3.1 Verfahren und Regelungen
---+GC.3.1.1 Gesetzliche Verpflichtungen
---+GC.3.1.2 Anhörung zuständiger Stellen
---+GC.3.1.3 Vertragliche Verpflichtungen
---+GC.3.1.4 Prävention von Verstößen

GC.3.1 Verfahren und Regelungen

Governance und Compliance MUSS ein Verfahren zur systematischen Erfassung und Verwaltung von Compliance-Verpflichtungen unter Einbezug der jeweiligen Priorität für das ISMS verankern.

Erläuterung

Die systematische Erfassung der informationssicherheitsrelevanten Compliance-Anforderungen ist Grundlage für eine wirksame Umsetzung. Das Compliance Management stellt sicher, dass alle gesetzlichen, regulatorischen und vertraglichen Verpflichtungen im Bereich der Informationssicherheit eingehalten werden. Aufgrund der hohen Komplexität des modernen Rechts ist für die Rechtspflege eine eigene Rechtsabteilung oder die Beauftragung von Mitgliedern der rechtsberatenden Berufe zweckmäßig. Die bei der Festlegung des Verfahrens im Einzelnen zu berücksichtigenden Inhalte ergeben sich aus den Anforderungen dieser Praktik. Die systematische Erfassung und Verwaltung von Compliance-Verpflichtungen für Informationssicherheit bilden die Grundlage für deren wirksame Umsetzung und kontinuierliche Überwachung.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard
GC.3.1.1 Gesetzliche Verpflichtungen

Governance und Compliance MUSS gesetzliche Verpflichtungen, welche die Verarbeitung von Informationen durch die Institution betreffen, analysieren.

Erläuterung

Gesetzliche Verpflichtungen, welche die Verarbeitung von Informationen durch die Institution betreffen, sind dokumentiert. Gesetzliche Verpflichtungen meint alle Pflichten, die sich unmittelbar aus dem Recht ergeben, inklusive des Verfassungsrechts, Europarechts und Verordnungen. Relevante gesetzliche Verpflichtungen können sich je nach Institution z. B. aus Grundrechten, Cyber Resilience Act, Data Act, Digital Markets Act, NIS, DSGVO, BDSG, TKG, TDDDG oder GeschGehG ergeben. Hierbei werden Verpflichtungen, die sich mittelbar auswirken wie die Arbeitsstättenverordnung oder allgemeine Regelungen zur Fürsorgepflicht, auch beachtet.

GC.3.1.2 Anhörung zuständiger Stellen

Governance und Compliance SOLLTE für die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen in der Informationsverarbeitung zuständige Stellen in der Institution anhören.

Erläuterung

Für die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen in der Informationsverarbeitung zuständige Stellen in der Institution wurden bei der Dokumentation der Compliance-Verpflichtungen angehört. Hierunter können z. B. Rechtsabteilung, Datenschutzbeauftragte, Brandschutzbeauftragte oder Fachverantwortliche bei branchenspezifischen Vorschriften fallen.

GC.3.1.3 Vertragliche Verpflichtungen

Governance und Compliance SOLLTE vertragliche Verpflichtungen, welche die Verarbeitung von Informationen durch die Institution betreffen, analysieren.

Erläuterung

Vertragliche Verpflichtungen, welche die Verarbeitung von Informationen durch die Institution betreffen, sind dokumentiert. Vertragliche Verpflichtungen meint alle Pflichten, die sich aus rechtlich bindenden Vereinbarungen ergeben, unabhängig davon, ob diese als Vertrag bezeichnet werden oder nicht.

GC.3.1.4 Prävention von Verstößen

Governance und Compliance SOLLTE Verfahren zur Prävention gegen Verstöße verankern.

Erläuterung

Verfahren können z. B. zielgruppengerechte Schulungen der für die Umsetzung und Einhaltung zuständigen Personen, die Berücksichtigung der Compliance-Verpflichtungen bei Freigabe- und Testprozessen sowie die Förderung einer konstruktiven Fehlerkultur sein.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung