+UMS.3.1 Benennung von Umsetzungszuständigen

UMS.3.1 Benennung von Umsetzungszuständigen

Umsetzung MUSS Zuständige für die Umsetzung der bisher nicht erfüllten Anforderungen eindeutig zuweisen.

Erläuterung

Die Zuständigen für die Umsetzung der Priorisierungen müssen eindeutig zugewiesen werden, wobei die zugewiesenen Personen oder Teams über die erforderlichen Kompetenzen und Ressourcen verfügen sollten. Die Zuweisung von Zuständigkeiten sollte in Abstimmung mit den betroffenen Bereichen erfolgen, um Akzeptanz und Commitment zu fördern. Insbesondere bei komplexeren Maßnahmen kann es sinnvoll sein, sowohl eine fachliche als auch eine operative Verantwortung zu definieren und bei Bedarf Teilaufgaben mit eigenen Verantwortlichkeiten zu bilden

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung