+RISK.1.3 Risikoeigentümer
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RISK.1.3 Risikoeigentümer
Risikomanagement MUSS die Rolle des Risikoeigentümers mit den notwendigen Aufgaben und Befugnissen verankern. Erläuterung Der Risikoeigentümer trägt die Verantwortung für die Behandlung von Risiken. Er verfügt über die Befugnis, Entscheidungen über eine geeignete Risikobehandlung zu treffen.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
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