+RISK.1.3 Risikoeigentümer

RISK.1.3 Risikoeigentümer

Risikomanagement MUSS die Rolle des Risikoeigentümers mit den notwendigen Aufgaben und Befugnissen verankern.

Erläuterung

Der Risikoeigentümer trägt die Verantwortung für die Behandlung von Risiken. Er verfügt über die Befugnis, Entscheidungen über eine geeignete Risikobehandlung zu treffen.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung