+BES.4.8.4 Offenlegung der Risikoanalyse
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BES.4.8.4 Offenlegung der Risikoanalyse
Beschaffungsmanagement für Outsourcing KANN eine Offenlegung der Risikoanalyse aus dem ISMS des Dienstleisters, soweit eine Risikoanalyse nach IT-Grundschutz-Vorgehensweise notwendig ist, vereinbaren. Erläuterung Eine Offenlegung ist hierzu nur erforderlich, soweit die Informationen für die Risikoanalyse des Auftraggebers erforderlich sind.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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