+BES.5.6.2 Autorisierung von Unterauftragnehmern

BES.5.6.2 Autorisierung von Unterauftragnehmern

Beschaffungsmanagement für Einkäufe KANN die Autorisierung von Unterauftragnehmern durch den Auftraggeber vereinbaren.

Erläuterung

Unterauftragnehmer sind in diesem Zusammenhang Dritte, die vom beauftragten Hauptdienstleister zur Erfüllung vertraglicher Leistungen hinzugezogen werden. Die Autorisierung von Unterauftragnehmern durch den Auftraggeber kann sicherstellen, dass keine unkontrollierten oder ungeprüften Dritten in die Leistungserbringung eingebunden werden. Ohne eine solche Regelung könnte ein Hauptauftragnehmer eigenmächtig Subunternehmen einsetzen, die unzureichende Sicherheitsstandards einhalten, intransparent agieren oder in kritische Abhängigkeiten geraten. Durch die vorherige Zustimmung des Auftraggebers kann das Risiko unzureichender Qualifikation oder fehlender Vertrauenswürdigkeit reduziert werden und es kann eine gezielte Steuerung erfolgen, wer Zugang zu vertraulichen Informationen oder kritischen Prozessen erhält.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge