+BES.6.1 Entziehung der Zugangsberechtigungen

BES.6.1 Entziehung der Zugangsberechtigungen

Beschaffungsmanagement für Dienstleistungen SOLLTE die Entziehung der für den Vertrag relevanten Zugangsberechtigungen für den Fall einer Kündigung vereinbaren.

Erläuterung

„Zugangsberechtigungen“ meint hier die Gesamtheit aller physischen, logischen und administrativen Rechte, die externen Dienstleistern den Zugriff auf Systeme, Daten, Gebäude oder digitale Ressourcen der Institution ermöglichen. Dazu gehören sowohl Benutzerkonten und technische Schnittstellen als auch Zutrittskarten oder Remote-Zugänge über VPN. Der Sinn und Zweck der Vorschrift liegt darin, dass unautorisierte Zugriffe nach einer Vertragsbeendigung verhindert werden können. Ein ehemaliger Dienstleister könnte ansonsten weiterhin über aktive Accounts sensible Daten einsehen oder Systeme manipulieren, was zu Datenabfluss, Sabotage oder unbemerkten Veränderungen führen könnte.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge