+GEB.3.6 Einbruchmeldeanlagen

GEB.3.6 Einbruchmeldeanlagen

Gebäudemanagement für Standorte KANN Einbrüche nach [einer entsprechenden Norm] überwachen.

Erläuterung

Für Standorte mit erhöhtem Schutzbedarf ist eine Einbruchmeldeanlage sinnvoll. Die Anforderung gilt erst dann als umgesetzt, wenn alle vorhandenen Türen, Fenster und sonstige geschützte Öffnungen über die Einbruchmeldeanlage auf Verschluss, Verriegelung und Durchbruch überwacht werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge