+GEB.6 Platzierung von Assets
---+GEB.6.1 Zugang zu Ausgabesystemen
---+GEB.6.2 Geschützte Aufstellung
------+GEB.6.2.1 Hostsysteme
---+GEB.6.3 Netzkomponenten
---+GEB.6.4 Normgerechte Rechenzentren
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GEB.6 Platzierung von Assets
1. Übersicht
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Standard |
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GEB.6.1 Zugang zu Ausgabesystemen
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Gebäudemanagement für IT-Systeme SOLLTE den Zugang zu nicht-öffentlichen Ausgabesystemen einschränken. Erläuterung Ausgabesysteme sind z.B. Monitore oder Drucker. Nicht-öffentlich sind diese, wenn darauf schützenswerte Inhalte ausgegeben werden, z.B. Arbeitsplätze von internen Sachbearbeitern, Netzdrucker der Personalabteilung.
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GEB.6.2 Geschützte Aufstellung
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Gebäudemanagement für IT-Systeme SOLLTE diese geschützt vor dem Zugriff von Unbefugten platzieren. Erläuterung „Unbefugter Zugriff“ bedeutet in diesem Kontext jeder physische Zutritt oder jede Manipulation durch Personen, die keine rechtmäßige Berechtigung für die Nutzung, Wartung oder Überwachung dieser Systeme besitzen. Der Sinn und Zweck dieser Vorgabe liegt im Schutz vor Verlust, Manipulation oder Unterbrechung des Betriebs durch unkontrollierte physische Einwirkungen. Ohne geeignete Schutzmaßnahmen könnte ein unbefugter Dritter Systeme entwenden, manipulieren oder absichtlich beschädigen; ebenso könnte durch unkontrollierten Zutritt das Risiko von Stromausfällen oder Fehlbedienungen entstehen. Eine angemessene bauliche Platzierung kann hingegen sicherstellen, dass nur autorisierte Personen Zugang erhalten und die Verfügbarkeit sowie Integrität der Systeme langfristig gewährleistet bleibt. Eine Umsetzung kann durch baulich-technische Maßnahmen wie verschließbare Serverschränke mit dokumentierter Schlüsselverwaltung oder den Einsatz von Zugangskontrollen mit elektronischen Schließsystemen erfolgen.
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GEB.6.3 Netzkomponenten
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Gebäudemanagement für Netze SOLLTE für die Funktionsfähigkeit des Netzes erforderliche Systeme ausschließlich in Räumen für technische Infrastruktur platzieren. Erläuterung „Für die Funktionsfähigkeit des Netzes erforderliche Systeme“ sind in diesem Kontext alle physischen und logischen Komponenten, deren Betrieb direkt die Verfügbarkeit, Integrität oder Steuerbarkeit von Netzwerken beeinflusst — etwa aktive Netzwerkkomponenten (engl. network devices) wie Router, Switches, Firewalls oder Netzwerkmanagementsysteme (engl. Network Management Systems, NMS). Die Definition von „Räumen für technische Infrastruktur“ ist in den Definitionen für Zielobjekte zu finden. Diese Räume sind typischerweise mit einer kontrollierten physischen Zugangsbeschränkung, Klimatisierung, Brandfrüherkennung und einer stabilen Stromversorgung (z. B. über USV-Anlagen) ausgestattet. Die Anforderung gewährleistet somit, dass netzkritische Systeme räumlich von allgemeinen Arbeits- oder Aufenthaltsbereichen getrennt sind, um deren Sicherheit und Stabilität zu gewährleisten.
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GEB.6.4 Normgerechte Rechenzentren
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Gebäudemanagement für Serverräume KANN diese ausschließlich in Rechenzentren nach [einer anerkannten Norm] platzieren. Erläuterung Rechenzentren entsprechen einer anerkannten Norm, wenn sie nach den einschlägigen technischen, sicherheitsrelevanten und organisatorischen Standards für Rechenzentren errichtet und erhalten werden, wie sie etwa in ISO/IEC 22237, EN 50600 oder vergleichbaren Vorgaben beschrieben sind. In der Fachsprache wird häufig von „compliant data centers“ gesprochen. Solche Rechenzentren verfügen über definierte Schutzklassen hinsichtlich physischer Sicherheit, Energieversorgung, Klimatisierung, Brandfrüherkennung und Zutrittskontrolle. Sie gewährleisten kontrollierte Umgebungsbedingungen und eine hohe Verfügbarkeit (Availability Class) für serverbasierte IT-Systeme. Die Platzierung von Serverräumen ausschließlich in diesen Umgebungen kann sicherstellen, dass physische und infrastrukturelle Risiken minimiert werden, etwa durch den Wegfall von unsicheren Eigenbauten oder provisorischen Standorten. Der Zweck dieser Vorgabe liegt in der Risikoreduktion durch Standardisierung und geprüfte baulich-technische Schutzmaßnahmen. Ohne solche Umgebungen könnte beispielsweise ein Stromausfall, eine unzureichende Klimatisierung oder ein lokaler Brand unbemerkt zum Ausfall kritischer Systeme führen, während ein unzureichend gesicherter Standort auch unbefugten physischen Zugriff ermöglichen könnte. Die Nutzung normgerechter Rechenzentren kann demgegenüber die Verfügbarkeit und Integrität der Systeme erhöhen, da Ausfälle und Umwelteinflüsse frühzeitig erkannt und kontrolliert behandelt werden können. Eine Institution kann dies etwa durch die Unterbringung ihrer Server in einem zertifizierten Colocation-Rechenzentrum (z. B. ISO/IEC 27001 und EN 50600-konform), durch die Nutzung eines Tier III- oder Tier IV-Datacenters nach Uptime Institute-Standard oder durch den Umzug bestehender Systeme in eine baulich und betrieblich geprüfte Hosting-Umgebung umsetzen.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
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