+GEB.10.4.1 Niederohmigkeit
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GEB.10.4.1 Niederohmigkeit
Gebäudemanagement für Standorte KANN Blitzschutzeinrichtungen [regelmäßig] auf Niederohmigkeit überprüfen. Erläuterung Eine niedrige Ohmzahl in Erdungs- und Potentialausgleichseinrichtungen gewährleistet, dass Blitzströme schnell und wirksam abgeleitet werden. Siehe DIN VDE 0100-443 u. -534. Beachten Sie dabei auch die Prüfpflicht aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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