+GEB.10.4.1 Niederohmigkeit

GEB.10.4.1 Niederohmigkeit

Gebäudemanagement für Standorte KANN Blitzschutzeinrichtungen [regelmäßig] auf Niederohmigkeit überprüfen.

Erläuterung

Eine niedrige Ohmzahl in Erdungs- und Potentialausgleichseinrichtungen gewährleistet, dass Blitzströme schnell und wirksam abgeleitet werden. Siehe DIN VDE 0100-443 u. -534. Beachten Sie dabei auch die Prüfpflicht aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge

Verknüpfungen
Verknüpfungstyp Vorgang
blocks G 0.18 Fehlplanung oder fehlende Anpassung