+SENS.2.2 Meldewege

SENS.2.2 Meldewege

Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE zu den Meldewegen und Informationsquellen bei Fragen informieren.

Erläuterung

Zur Bekanntgabe von Meldewegen gehört, welche Meldewege (z.B. Adresse, Rufnummer, Ticketsystem) zur Verfügung stehen und welche weiteren Informationsquellen (z.B. Wissensmanagement im Intranet, Dienstanweisungen, Betriebshandbuch, Chatbots) relevante Informationen zur Informationssicherheit enthalten.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge