+SENS.7.11 Heimliche Aufzeichnung

SENS.7.11 Heimliche Aufzeichnung

Sensibilisierung für Nutzende von VK-Anwendungen SOLLTE gegen die heimliche Bild- oder Tonaufzeichnung bei einer Videokonferenz sensibilisieren.

Erläuterung

Heimliche Aufzeichnungen verletzen die Vertraulichkeit der Kommunikation. Eine Aufzeichnung von Wort und Bild ohne den Willen der Aufgezeichneten kann zudem eine Persönlichkeitsrechtverletzung bis hin zur Straftat (§ 201 StGB) darstellen. Dies gilt auch für Aufzeichnungen, die KI-gestützt ausgewertet werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge

Verknüpfungen
Verknüpfungstyp Vorgang
blocks G 0.18 Fehlplanung oder fehlende Anpassung