+SENS.8.7 Beaufsichtigung Externer
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SENS.8.7 Beaufsichtigung Externer
Sensibilisierung für Mitarbeitende von Standorten SOLLTE zur Beaufsichtigung von Externen in sensiblen Bereichen anweisen. Erläuterung Erhalten Externe wie z.B. IT-Dienstleister Zugang zu Standorten, an denen sensible Informationen verarbeitet werden, so stellt eine Beaufsichtigung sicher, dass Externe nur soweit Zugriff auf diese Informationen erhalten, wie für die Erledigung der Aufgabe erforderlich.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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