+SENS.8.7 Beaufsichtigung Externer

SENS.8.7 Beaufsichtigung Externer

Sensibilisierung für Mitarbeitende von Standorten SOLLTE zur Beaufsichtigung von Externen in sensiblen Bereichen anweisen.

Erläuterung

Erhalten Externe wie z.B. IT-Dienstleister Zugang zu Standorten, an denen sensible Informationen verarbeitet werden, so stellt eine Beaufsichtigung sicher, dass Externe nur soweit Zugriff auf diese Informationen erhalten, wie für die Erledigung der Aufgabe erforderlich.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge

Verknüpfungen
Verknüpfungstyp Vorgang
blocks G 0.18 Fehlplanung oder fehlende Anpassung