+BER.2.6 Löschen nach Fristablauf

BER.2.6 Löschen nach Fristablauf

Berechtigung SOLLTE nicht mehr benötigte Identitäten nach Ablauf der Löschfristen löschen.

Erläuterung

Gesetzliche Aufbewahrungs- und Löschfristen ergeben sich aus dem Compliance-Management, z.B. aus Regelungen der DSGVO oder dem Handels- und Steuerrecht. Sicheres Löschen bedeutet, Daten so zu entfernen, dass sie mit vertretbarem Aufwand (auch forensisch) nicht mehr rekonstruierbar sind. Je nach Medium geschieht das z. B. durch verifizierbares Überschreiben, kryptografisches Löschen (Schlüsselvernichtung) oder physische Zerstörung (inklusive zugehöriger Metadaten, Caches und Datensicherungen).

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge