+BER.3 Zugangskonten
---+BER.3.1 Zentrales Management
---+BER.3.2 Autorisierung neuer Zugangskonten
---+BER.3.3 Einschränkung des Managements
---+BER.3.4 Protokollierung von Änderungen
---+BER.3.5 Identität-Zugangskonto
---+BER.3.6 Privilegierte Zugangskonten
---+BER.3.7 Single-Sign-On
---+BER.3.8 Hinweise bei Anmeldefehlern
---+BER.3.9 Ereignisgesteuerte Deaktivierung
---+BER.3.10 Anmeldeversuchsgrenze am System
---+BER.3.11 Anmeldeversuchsgrenze an der Anwendung
---+BER.3.12 Systemsperre bei Inaktivität
---+BER.3.13 Sperre der Anwendung bei Inaktivität
---+BER.3.14 Kein Recycling von Zugängen
---+BER.3.15 Zugang löschen nach Fristablauf
---+BER.3.16 Keine Gruppenkonten
---+BER.3.17 Gruppenkonten - MFA
---+BER.3.18 Gruppenkonten - Wechsel dokumentieren
---+BER.3.19 Gruppenkonten - Passwortwechsel bei Weggang
---+BER.3.20 Zwischenspeicherung von Zugangsdaten
---+BER.3.21 Dienstekonten
---+BER.3.22 Notfallzugang
---+BER.3.23 Notfallzugang Verzeichnisdienst
---+BER.3.24 Alternative Authentifizierung am IT-System
---+BER.3.25 Alternative Authentifizierung an der Anwendung
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BER.3 Zugangskonten
1. Übersicht
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Standard |
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BER.3.1 Zentrales Management
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Berechtigung SOLLTE ein zentrales Managementsystem für Zugangskonten installieren. Erläuterung Wenn Zugangskonten lokal auf jedem Gerät einzeln verwaltet werden, könnte es zu inkonsistenten und veralteten Zugängen und Berechtigungen kommen. Ein zentrales System steuert Benutzeridentitäten und Zugriffsrechte übergreifend – oft als Identity and Access Management (IAM) oder bei sensiblen Konten als Privileged Access Management (PAM) bezeichnet. Es kann die Nachvollziehbarkeit erhöhen, Audits erleichtern und gerade in komplexen IT-Umgebungen Transparenz schaffen. Umsetzbar ist dies etwa über Verzeichnisdienste wie LDAP oder Active Directory, ergänzt durch rollenbasierte Zugriffsmodelle (RBAC). Praktische Maßnahmen zum Management können Self-Service-Portale, automatische Genehmigungsworkflows und regelmäßige Rechteüberprüfungen umfassen. Für den Einstieg kann eine Institution kritische Systeme priorisieren und Prozesse schrittweise zentralisieren.
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BER.3.2 Autorisierung neuer Zugangskonten
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Berechtigung SOLLTE die Einrichtung von Zugangskonten durch [bestimmte Personen oder Rollen] autorisieren. Erläuterung Gemeint ist hier die Entscheidungsbefugnis für die Freigabe neuer Zugangskonten. Dies können je nach Organissationsstruktur beispielsweise fachliche Vorgesetzte, Systemverantwortliche, Anwendungseigentümer, Rollenverantwortliche, Personalverantwortliche, Sicherheitsbeauftragte oder benannte Administratoren mit Freigabekompetenz sein. Eine geregelte Autorisierung stellt sicher, dass Zugänge nur auf Grundlage eines legitimen geschäftlichen oder technischen Bedarfs entstehen. Ohne eine solche Autorisierung könnte ein Zugangskonto "auf Zuruf" ohne gültigen Auftrag eingerichtet werden, z.B. für hier nicht berechtigte Personen, ehemalige Beschäftigte oder externe Dienstleister. Dies könnte unbefugte Zugriffe, Berechtigungsausweitung, Umgehung von Verantwortlichkeiten oder nicht erkennbare Schattenkonten begünstigen.
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BER.3.3 Einschränkung des Managements
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Berechtigung SOLLTE das Management von Zugangskonten auf Administrierende einschränken. Erläuterung Management meint hier Aktionen wie z.B. das Erstellen oder Ändern von Metadaten oder Berechtigungen oder die Löschung des Zugangskontos.
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BER.3.4 Protokollierung von Änderungen
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Berechtigung SOLLTE Aktionen an Zugangskonten revisionsfähig protokollieren. Erläuterung Werden Aktionen an Zugangskonten wie die Erstellung, Veränderung von Metadaten oder Berechtigungen, Aktivierung, Deaktivierung oder Löschung von Zugangskonten automatisch protokolliert, so können Sicherheitsverstöße erkannt und nachgewiesen werden. Siehe auch Praktik Detektion.
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BER.3.5 Identität-Zugangskonto
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Berechtigung SOLLTE ein Zugangskonto zu genau einer Identität zuweisen. Erläuterung Wenn ein Zugangskonto genau einer Identität zugewiesen ist erleichtert dies die Vergabe von Berechtigungen nach dem Need-to-know-Prinzip. Außerdem kann so bei einem Vorfall nachvollzogen werden, welche Person welche Befehle ausgeführt hat, z.B. mittels des Audit Logs. Anders herum können einer Identität auch mehrere Zugangskonten zugewiesen sein, z.B. ein normalen Nutzungskonto und ein Zugangskonto für die Systemadministration.
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BER.3.6 Privilegierte Zugangskonten
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Berechtigung für Administrierende SOLLTE separate Zugangskonten für administrative Tätigkeiten (Administrationskonten) verankern. Erläuterung Zugangskonten mit privilegierten Rechten (Superuser wie z.B. root) könnten durch menschliche Fehler oder Schadcode weitreichende Probleme verursachen. Bewährt hat es sich daher für administrative Tätigkeiten wie die Installation von Anwendungen dedizierte Zugangskonten einzurichten und diese auch nur für derartige Tätigkeiten zu verwenden. Für normale Geschäftsaktivitäten wie E-Mail oder Webbrowser nutzen auch Administrierende dann ausschließlich Zugangskonten ohne administrative Berechtigungen.
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BER.3.7 Single-Sign-On
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Berechtigung für Anwendungen SOLLTE die Anmeldung über einen zentralen Identitätsprovider aktivieren. Erläuterung Bei Single Sign-on authentifizieren sich Nutzende bei einem zentralen Identity Provider, der auch die Berechtigungen zur Nutzung der Anwendung prüft. Bei erfolgreicher Authentifizierung und passenden Berechtigungen wird für die Sitzung ein Token ausgestellt, das den Zugang zur Anwendung ermöglicht. Da Nutzende durch Single-Sign-On weniger Anmeldeinformationen benötigen, wird es leichter, sich komplexe Passwörter zu merken oder zentrale gepflegte Schutzmaßnahmen, wie eine Mehr-Faktor-Authentifizierung oder Überwachung von Anmeldeinformationen, auch auf die Anwendung anzuwenden. Zudem erschwert Single-Sign-On auch Phishing-Angriffe, da Anmeldeinformationen nur noch an zentraler Stelle und nicht mehr verstreut in einzelne Anwendungen oder Webseiten abgefragt werden. Andererseits ist bei der Kompromittierung des Single-Sign-On-Logins auch die Authentifizierung an der Anwendung kompromittiert und die Verfügbarkeit der Anwendung hängt auch von der Verfügbarkeit des zentralen Logins ab. Dies kann unter Windows durch Nutzung eines Windows Server Domain Controllers und unter Linux durch Samba mit aktiviertem Heimdal Kerberos Key Distribution Center (KDC) umgesetzt werden.
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BER.3.8 Hinweise bei Anmeldefehlern
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Berechtigung für Anwendungen SOLLTE Hinweise darauf, ob ein Zugangskonto existiert bei erfolglosen Anmeldeversuchen deaktivieren. Erläuterung Den Hinweis, dass bei erfolglosen Anmeldeversuchen das Passwort oder die Kennung falsch ist, könnte ein Angreifer als sogenannte User Enumeration (Benutzerkonten-Aufzählung) oder Account Discovery (Konto-Entdeckung) Schwachstelle ausnutzen. Dadurch wird das Risiko einer Brute-Force-Attacke oder eines Credential Stuffings erhöht, bei der ein Angreifer eine Liste potenzieller Benutzernamen durchprobieren könnte, um gültige Konten zu identifizieren. Der Schutz kann gewährleisten, dass ein Angreifer nicht automatisch weiß, welche Konten er als Nächstes mit Passwörtern attackieren muss oder Rückschlüsse auf registrierte Zugangskonten erhält. Zur Umsetzung kann die Institution alle Rückmeldungen bei fehlgeschlagenen Anmeldeversuchen so vereinheitlichen, dass sie keinen Aufschluss über den Grund des Fehlschlags geben, beispielsweise durch die generische Nachricht „Der eingegebene Benutzername oder das Passwort ist ungültig.“.
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BER.3.9 Ereignisgesteuerte Deaktivierung
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Berechtigung SOLLTE Zugangskonten ereignisgesteuert deaktivieren. Erläuterung Ungenutzte Zugangskonten stellen ein unnötiges Risiko für unberechtigte Zugriffe dar. Werden sie z.B. bei längerer Inaktivität, bei Personalweggang oder bei Verletzung von Richtlinien unverzüglich deaktiviert, so vermindert sich das Risiko eines Missbrauchs erheblich.
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BER.3.10 Anmeldeversuchsgrenze am System
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Berechtigung für IT-Systeme SOLLTE weitere Anmeldeversuche nach Erreichen von [einem maximalen Schwellwert an] fehlgeschlagenen Versuchen vorübergehend blockieren. Erläuterung Betrifft sowohl die lokale Anmeldung über eine Benutzeroberfläche als auch den Zugriff über Fernwartungsprotokolle oder -anwendungen wie RDP, SNMP, wenn diese vorhanden sind. Die Umsetzung erfolgt im einfachsten Fall durch ein Login, bzw. eine Bildschirmsperre für das IT-System. Biometrische Daten wie Fingerabdrücke können gefälscht werden und sind nicht so leicht zu ändern wie Passwörter. Setzen Sie Biometrie daher nicht als einzigen Authentifizierungsfaktor ein, sondern wenn, dann nur zur Ergänzung (Mehr-Faktor-Authentifizierung). Die Anforderung ist entbehrlich, wenn das System keinen Zugriff auf schützenswerte Daten erlaubt, z.B. bei Nutzung als Kiosk.
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BER.3.11 Anmeldeversuchsgrenze an der Anwendung
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Berechtigung für Anwendungen SOLLTE weitere Anmeldeversuche nach Erreichen von [einem maximalen Schwellwert an] fehlgeschlagenen Versuchen vorübergehend blockieren. Erläuterung Häufen sich Anmeldeversuche, so könnte ein Angreifer Zugangsdaten durchprobieren. Durch eine Anmeldeversuchsgrenze wird der Zugriff durch das massenhafte Durchprobieren von Zugangsdaten (Credential Stuffing) verhindert. Dies kann z.B. durch die Begrenzung der Anmeldeversuche pro Client oder pro IP erfolgen. Dies betrifft sowohl die Anmeldung an der Benutzeroberfläche als auch über das Netz. Relevant sind hierbei sowohl primäre als auch ggf. vorhandene sekundäre Zugänge (z.B. Sicherheitsfragen, Passwort zurücksetzen). Für die Wahl des Schwellwertes ist die Anzahl der betroffenen Zugangskonten, die Passwortlänge und der Schutzbedarf der Anwendung von Bedeutung. Je nach Risikoprofil der Anwendung sind verschiedene Lösungen denkbar, z.B. die Verwendung von CAPTCHAS bei Erreichen der Anmeldeversuchsgrenze oder indem der Zeitraum einer Blockierung nach jedem fehlgeschlagenen Anmeldeversuch erhöht wird. Erfordert die Anwendung keine Zugangsdaten, so ist auch diese Anforderung entbehrlich.
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BER.3.12 Systemsperre bei Inaktivität
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Berechtigung für IT-Systeme SOLLTE eine Sperre bei Inaktivität nach [einer Frist] aktivieren. Erläuterung Kann durch eine Bildschirmsperre oder Abmeldung (Automatic Session Locking) umgesetzt werden. Eine längere Inaktivität kann z.B. 5-15 Minuten lang sein. Verwendet das System keine eigene Authentifizierung, so ist auch diese Anforderung entbehrlich.
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BER.3.13 Sperre der Anwendung bei Inaktivität
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Berechtigung für Anwendungen SOLLTE eine Sperre bei Inaktivität nach [einer Frist] aktivieren. Erläuterung Kann je nach Anmeldeweg durch eine Abmeldung (Automatic Session Locking) direkt an der Anwendung, über Single-Sign-On oder (bei Anmeldung über das Netz) die Trennung der Netzverbindung umgesetzt werden. Eine längere Inaktivität kann z.B. 5-15 Minuten lang sein. Verfügt die Anwendung über keine eigene Authentifizierungsmethode, so ist die Anforderung entbehrlich.
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BER.3.14 Kein Recycling von Zugängen
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Berechtigung SOLLTE die Wiederverwendung von Zugangskonten für [einen bestimmten Zeitraum] blockieren. Erläuterung Wiederverwendung von Zugangskonten meint hier die erneute Vergabe oder Reaktivierung zuvor bereits verwendeter Zugangskonten für Einzelpersonen, Gruppen, Rollen, Dienste oder Geräte zu anderen Einzelpersonen, Gruppen, Rollen, Diensten oder Geräten (engl. account reuse, account recycling). Der Parameter „einen bestimmten Zeitraum“ beschreibt eine durch die Institution festgelegte Sperr- oder Karenzfrist, innerhalb derer ein deaktiviertes, entzogenes oder nicht mehr zugeordnetes Konto nicht erneut verwendet werden kann; sinnvolle Werte können je nach Schutzbedarf etwa 90 Tage, 180 Tage, ein Jahr oder bei besonders kritischen bzw. privilegierten Konten eine dauerhafte Nichtwiederverwendung sein. Ohne eine solche Sperrfrist könnte eine neue nutzende Person fälschlich Zugriff auf alte Berechtigungen, Protokollzuordnungen, Postfächer, Schlüssel, Tokens oder Anwendungskontexte erhalten, und ein Sicherheitsvorfall könnte später nicht mehr eindeutig einer handelnden Person oder einem technischen Vorgang zugeordnet werden.
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BER.3.15 Zugang löschen nach Fristablauf
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Berechtigung SOLLTE nicht mehr benötigte Zugangskonten nach Ablauf der Löschfristen löschen. Erläuterung Die Löschfristen ergeben sich aus gesetzlichen Aufbewahrungs- und Löschfristen, die dem Compliance-Management entnommen werden können. Sicheres Löschen bedeutet, Daten so zu entfernen, dass sie mit vertretbarem Aufwand (auch forensisch) nicht mehr rekonstruierbar sind. Je nach Medium geschieht das z. B. durch verifizierbares Überschreiben, kryptografisches Löschen (Schlüsselvernichtung) oder physische Zerstörung (inklusive zugehöriger Metadaten, Caches und Datensicherungen).
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BER.3.16 Keine Gruppenkonten
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Berechtigung SOLLTE Gruppenkonten im Regelbetrieb untersagen. Erläuterung Ein Gruppenkonto (englisch shared account) bezeichnet hier ein Zugangskonto, das von mehreren natürlichen Personen gemeinsam genutzt wird und daher keiner einzelnen natürlichen Person eindeutig zugeordnet werden kann. Vom Regelbetrieb erfasst ist die gewöhnliche, wiederkehrende Nutzung im Tagesgeschäft, nicht jedoch ein eng begrenzter Ausnahmefall mit gesonderter Begründung und Absicherung, sowie nachvollziehbarer Zuordnung der Nutzung zu einer konkreten Person. Der Ausschluss von Gruppenkonten hat das Ziel die Nachvollziehbarkeit von Zugriffen und Änderungen zu verbessern und eine eindeutige Verantwortlichkeit für die Nutzung von Berechtigungen sicherzustellen. Die Verwendung von Gruppenkonten im Regelbetrieb könnten hingegen die Aufklärung von Sicherheitsvorfällen erschweren, die missbräuchliche Nutzung von Zugriffsrechten begünstigen oder nach dem Ausscheiden einzelner Nutzer unbemerkte Zugriffsmöglichkeiten bestehen lassen. Für technisch unvermeidbare Sonderfälle können stattdessen speziell gekennzeichneter Funktions- oder Dienstkonten (service accounts) verwendet werden. Im Unterschied zu Gruppenkonten sind Service Accounts nicht zur gemeinsamen interaktiven Nutzung durch mehrere Mitarbeiter gedacht. Sie können beispielsweise einen Datenbankdienst mit einer Anwendung verbinden, automatisierte Datensicherungen durchführen oder den Datenaustausch zwischen zwei Systemen ermöglichen. Um klar von Gruppenkonten abgegrenzt zu sein benötigt ein Dienstkonto eine klar nachvollziehbare Zweckbindung, die Sperrung interaktiver Anmeldungen, sowie eine regelmäßige Erneuerung von Authentisierungsmerkmalen.
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BER.3.17 Gruppenkonten - MFA
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Berechtigung SOLLTE für Gruppenkonten die Mehr-Faktor-Authentisierung aktivieren. Erläuterung Werden trotz des damit verbundenen Risikos Gruppenkonten genutzt, so kann mit Mehr-Faktor-Authentifizierung der Mißbrauch von Zugangsdaten erschwert werden. Kann zum Beispiel durch mehrere dem Zugangskonto zugewiesene Hardwaretoken oder durch OTP-Apps umgesetzt werden. Falls keine Gruppenkonten verwendet werden, so ist die Anforderung entbehrlich.
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BER.3.18 Gruppenkonten - Wechsel dokumentieren
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Berechtigung SOLLTE für Gruppenkonten die Identitäten, welche die Möglichkeit zum Zugriff haben, zum Wechselzeitpunkt dokumentieren. Erläuterung Es kann z.B. anhand von Dienst- oder Anwesenheitsplänen nachvollzogen werden, wer wann theoretisch Zugriff gehabt haben könnte. Werden keine Gruppenkonten verwendet, so ist die Anforderung entbehrlich.
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BER.3.19 Gruppenkonten - Passwortwechsel bei Weggang
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Berechtigung SOLLTE für Gruppenkonten die Änderung von Zugangsdaten bei Weggang von Nutzenden ausführen. Erläuterung Gruppenkonten werden von mehreren Nutzenden (z.B. Schichtdienst) verwendet. Verlassen Nutzende die Institution oder Wechseln das Tätigkeitsfeld und das Passwort des Gruppenkontos wird nicht gewechselt, so besteht die Gefahr, dass das Gruppenkonto unberechtigt verwendet wird.
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BER.3.20 Zwischenspeicherung von Zugangsdaten
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Berechtigung für IT-Systeme SOLLTE die Zwischenspeicherung der Zugangsdaten von Nutzern deaktivieren. Erläuterung Wird die Zwischenspeicherung von Zugangsdaten auf IT-Systemen deaktiviert, so wird Angreifern deren Diebstahl erschwert. Kann unter Windows ab Server 2012 R2 durch Zuweisung aller Zugangskonten zur Gruppe "Geschützte Benutzer" (Protected Users) umgesetzt werden. Konten für Dienste und Computer brauchen nicht Mitglied von „Geschützte Nutzer“ sein.
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BER.3.21 Dienstekonten
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Berechtigung für Hostsysteme SOLLTE eine automatische Verwaltung der Zugangsdaten von Dienste-Konten aktivieren. Erläuterung Eine automatische Verwaltung der Zugangsdaten von Dienste-Konten bezeichnet in diesem Kontext die technische Fähigkeit, Passwörter, Schlüssel oder Tokens solcher Konten – im Englischen häufig als service accounts oder machine identities bezeichnet – durch spezialisierte Systeme ohne manuelles Eingreifen zu erzeugen, zu speichern, regelmäßig zu erneuern und kontrolliert zu verteilen. Zugangsdaten sind hierbei sämtliche Authentifizierungsinformationen, die einem Dienst ermöglichen, auf Ressourcen anderer Systeme zuzugreifen, beispielsweise API-Schlüssel, SSH-Keys oder Anmeldedaten für Datenbanken. Dienste-Konten werden meist von Applikationen, Hintergrunddiensten oder Automatisierungsprozessen genutzt und unterscheiden sich von personenbezogenen Benutzerkonten dadurch, dass sie keinem Individuum zugeordnet sind, sondern einem technischen Zweck dienen. Erfolgt bei Zugangskonten für automatisierte Dienste eine automatische Rotation von Passwörtern oder Anmeldezertifikaten, so werden statische Passwörter, die Ablage von Zugangsdaten auf Netzlaufwerken oder plötzliche Fehlfunktionen durch Zertifikatsablauf vermieden. Ihre automatische Verwaltung kann durch zentrale Passworttresore (password vaults), Identitätsmanagementsysteme (Identity and Access Management, IAM) oder Secret-Management-Lösungen realisiert werden.
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BER.3.22 Notfallzugang
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Berechtigung KANN Notfallzugangskonten installieren. Erläuterung Ein Notfallzugangskonto (sog. Break Glass Account) ist ein Zugang mit privilegierten Berechtigungen, der bei Notfällen als letztes Mittel zum Zugang zu wichtigen Systemen verwendet werden kann, z.B. Verzeichnisdienste, Cloud-Infrastrukturen. Es empfiehlt sich für diese Konten die Verwendung langer Passwörter und die Aufbewahrung dieser z.B. in einem Safe oder aufgeteilt auf mehrere Administrierende.
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BER.3.23 Notfallzugang Verzeichnisdienst
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Berechtigung für Verzeichnisdienste SOLLTE ein Notfallzugangskonto installieren. Erläuterung Ein Notfallzugangskonto (sog. Break Glass Account) ist ein Zugang mit privilegierten Berechtigungen, der bei Notfällen als letztes Mittel zum Zugang zu wichtigen Systemen verwendet werden kann, z.B. Verzeichnisdienste, Cloud-Infrastrukturen. Verwenden Sie für diese Konten lange Passwörter und bewahren Sie diese z.B. in einem Safe oder aufgeteilt auf mehrere Administrierende auf.
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BER.3.24 Alternative Authentifizierung am IT-System
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Berechtigung für IT-Systeme KANN ein ebenso vertrauenswürdiges, alternatives Verfahren zur Authentifizierung verankern. Erläuterung Wenn Nutzende ein für die reguläre Authentisierung erforderliches Authentisierungsmittel verlieren oder nicht mehr verwenden können, kann eine alternative Möglichkeit zur Wiederherstellung des Zugangs relevant sein. Hierfür kommen sowohl bereits eingerichtete alternative Authentisierungsmittel als auch besondere Wiederherstellungsverfahren in Betracht. Ein vergleichbares Vertrauensniveau der alternativen Authentisierung oder Wiederherstellung trägt dazu bei, dass der Schutz der regulären Authentisierung nicht unangemessen herabgesetzt wird. Als alternative Authentisierungsmittel kommen beispielsweise ein zusätzlich registrierter kryptografischer Authenticator, eine Smartcard oder andere geeignete Authentisierungsverfahren in Betracht. Möglichkeiten zur Wiederherstellung sind beispielsweise sicher hinterlegte Recovery-Codes bzw. PUKs, die Verifikation über ein noch verfügbares Authentisierungsmittel oder eine bestehende vertrauenswürdige Sitzung sowie eine erneute Identitätsprüfung, etwa durch persönliche Vorstellung und Prüfung eines amtlichen Ausweisdokuments.
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BER.3.25 Alternative Authentifizierung an der Anwendung
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Berechtigung für Anwendungen KANN ein ebenso vertrauenswürdiges, alternatives Verfahren zur Authentifizierung verankern. Erläuterung Wenn Nutzende ihren Primärzugang (z.B. Passwort, Smartphone mit Authentifizierungs-App) verlieren, wird eine alternative Möglichkeit zur Wiederherstellung des Zugangs benötigt. Damit dieser Alternativzugang den Schutz der Primärmethode nicht aushebelt, ist eine vergleichbare Zuverlässigkeit der Authentifizierung erforderlich. Lösungsmöglichkeiten je nach Schutzbedarf sind z.B. (1) ein Einmalpasswort, dass an die hinterlegte E-Mailadresse versendet wird, (2) die persönliche Vorstellung mit Ausweis, (3) die Verifikation über bestehende Sitzungen, (4) die Authentifizierung über vertrauenswürdige Stellen wie Vorgesetzte oder IT-Sicherheitsteams.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
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