+DET.4.3 Überwachung der Angriffserkennung
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DET.4.3 Überwachung der Angriffserkennung
Detektion SOLLTE die Funktionsfähigkeit der automatisierten Angriffserkennung überwachen. Erläuterung Hierzu gehört insbesondere die Aktivierung oder Deaktivierung der Angriffserkennung, oder das Stoppen zugehöriger Dienste.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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