+DET.5.3.1 Autorisierung kritischer Scans

DET.5.3.1 Autorisierung kritischer Scans

Detektion SOLLTE kritische Scans durch [zuständige Personen oder Rollen] autorisieren.

Erläuterung

Schwachstellenscans könnten aufgrund ihres Umfangs oder der breiten Abdeckung ihrer Aktivitäten selbst Fehlerzustände provozieren oder Schwachstellen auslösen. Wenn Scans besondere Berechtigungen benötigen - z.B. lokale Administrationsrechte oder Zugriff auf ein abgeschottetes Netz sensibler, betriebskritischer Systeme, so kann eine Autorisierung solcher Scans, vor der eine Abwägung der damit verbundenen Risiken vorgenommen wird, angezeigt sein.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge