+DET.5.3.1 Autorisierung kritischer Scans
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DET.5.3.1 Autorisierung kritischer Scans
Detektion SOLLTE kritische Scans durch [zuständige Personen oder Rollen] autorisieren. Erläuterung Schwachstellenscans könnten aufgrund ihres Umfangs oder der breiten Abdeckung ihrer Aktivitäten selbst Fehlerzustände provozieren oder Schwachstellen auslösen. Wenn Scans besondere Berechtigungen benötigen - z.B. lokale Administrationsrechte oder Zugriff auf ein abgeschottetes Netz sensibler, betriebskritischer Systeme, so kann eine Autorisierung solcher Scans, vor der eine Abwägung der damit verbundenen Risiken vorgenommen wird, angezeigt sein.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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