+REA.2.5.3 Forensik-Dienstleister

REA.2.5.3 Forensik-Dienstleister

Sicherheitsvorfallsbehandlung KANN die Bereitschaft eines Forensik-Dienstleisters binnen [einer Frist] vereinbaren.

Erläuterung

Um im Ernstfall eine schnelle Untersuchung von Sicherheitsvorfällen zu ermöglichen, kann die Institution bereits unabhängig von einem Vorfall einen Vertrag mit einem qualifizierten Forensik-Dienstleister abschließen. Die Anforderung ist erst umgesetzt, wenn der Dienstleister für den Ernstfall eine Erstreaktion innerhalb einer bestimmten Frist garantiert. Die Untersuchung aller Ergebnisse kann die Frist überschreiten.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge