+REA.2.5.3 Forensik-Dienstleister
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REA.2.5.3 Forensik-Dienstleister
Sicherheitsvorfallsbehandlung KANN die Bereitschaft eines Forensik-Dienstleisters binnen [einer Frist] vereinbaren. Erläuterung Um im Ernstfall eine schnelle Untersuchung von Sicherheitsvorfällen zu ermöglichen, kann die Institution bereits unabhängig von einem Vorfall einen Vertrag mit einem qualifizierten Forensik-Dienstleister abschließen. Die Anforderung ist erst umgesetzt, wenn der Dienstleister für den Ernstfall eine Erstreaktion innerhalb einer bestimmten Frist garantiert. Die Untersuchung aller Ergebnisse kann die Frist überschreiten.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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