+KONF.4.2 DNS-Anbindung
---+KONF.4.2.1 DNS-Verschlüsselung

KONF.4.2 DNS-Anbindung

Konfiguration für IT-Systeme SOLLTE die vom System verwendeten DNS-Server autorisieren.

Erläuterung

Autorisierte DNS-Server sind hier Resolving-Server, die von der Institution autorisiert wurden. Dies können entweder DNS-Server der Institution selbst oder externe DNS-Server zuverlässiger Anbieter sein.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard
KONF.4.2.1 DNS-Verschlüsselung

Konfiguration für IT-Systeme SOLLTE DNS-Verbindungen durch [einen anerkannten kryptographischen Algorithmus] verschlüsseln.

Erläuterung

DNS-Verschlüsselung, im Englischen oft als DNS over TLS (DoT) oder DNS over HTTPS (DoH) bezeichnet, ist ein Verfahren, bei dem Anfragen zur Namensauflösung im Internet kryptographisch geschützt werden, um deren Vertraulichkeit und Integrität sicherzustellen. Erfolgen diese Anfragen unverschlüsselt, könnte ein Angreifer im Netz die aufgerufenen Webseiten und Dienste eines Nutzers mitlesen und protokollieren. Schlimmer noch, ein Angreifer könnte die Antworten manipulieren, um den Nutzer unbemerkt auf gefälschte Webseiten umzuleiten, beispielsweise für Phishing-Angriffe. Die Aktivierung der DNS-Verschlüsselung kann einem solchen Ausspähen und Manipulieren der Namensauflösung effektiv entgegenwirken und stellt sicher, dass die Kommunikation zwischen dem Client und dem DNS-Server authentisch und nicht einsehbar ist. Nutzt das System kein DNS, so ist die Anforderung entbehrlich.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge