+Artikel 11 Zusammensetzung des Anfangskapitals

Artikel 11 Zusammensetzung des Anfangskapitals

Artikel 11

Zusammensetzung des Anfangskapitals

Das Anfangskapital einer Wertpapierfirma setzt sich gemäß den Bestimmungen des Artikels 9 der Verordnung (EU) 2019/2033 zusammen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung