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+Artikel 3 Anwendung strengerer Anforderungen durch Wertpapierfirmen |
Artikel 3 Anwendung strengerer Anforderungen durch WertpapierfirmenArtikel 3 Anwendung strengerer Anforderungen durch Wertpapierfirmen Diese Verordnung hindert Wertpapierfirmen nicht daran, mehr Eigenmittel und Bestandteile von Eigenmitteln sowie liquide Aktiva zu halten oder strengere Maßnahmen anzuwenden als in dieser Verordnung verlangt. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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