+Artikel 15 5

Artikel 15 5

(5)   Die Bestimmungen der Absätze 1 bis 4 sind nach Maßgabe der Verordnungen (EU) 2016/679 und (EU) 2018/1725 anzuwenden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung