+Artikel 16 3

Artikel 16 3

(3)   Die Entwürfe technischer Durchführungsstandards müssen der Art und dem Umfang der Kredite und Kreditportfolios angemessen sein.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung