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Artikel 16 3(3) Die Entwürfe technischer Durchführungsstandards müssen der Art und dem Umfang der Kredite und Kreditportfolios angemessen sein. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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