+Artikel 30 2

Artikel 30 2

(2)   Wenn die Bewertung erhebliche Probleme bei der Funktionsweise dieser Richtlinie aufdeckt, legt die Kommission in dem Bericht dar, wie sie diesen Problemen begegnen will und dabei auch die Schritte und den Zeitrahmen einer etwaigen Überarbeitung nennen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung