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Artikel 1 GegenstandArtikel 1 Gegenstand In dieser Verordnung werden Vorschriften und Verfahren für die Sanierung und Abwicklung von nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zugelassenen zentralen Gegenparteien (CCPs) sowie Vorschriften für Vereinbarungen mit Drittländern im Bereich der Sanierung und Abwicklung von CCPs festgelegt. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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