(4) Die in Absatz 3 genannten Anforderungen schließen weder aus, dass die Berichtswege auf der obersten Ebene einer Einrichtung, die verschiedene Funktionen oder Behörden vereint, zusammenlaufen, noch schließen sie aus, dass das Personal unter vorab festgelegten Bedingungen für andere der Abwicklungsbehörde übertragene Funktionen eingesetzt werden kann, um eine zeitweise bestehende hohe Arbeitsbelastung zu bewältigen, oder dass die Abwicklungsbehörde auf das Fachwissen des gemeinsamen Personals zurückgreifen kann.