+Artikel 3 6

Artikel 3 6

(6)   Abwicklungsbehörden beschließen und veröffentlichen ihre internen Vorschriften zur Gewährleistung der Einhaltung der in Absatz 3 festgelegten Anforderungen, einschließlich Vorschriften über das Berufsgeheimnis und den Informationsaustausch zwischen den einzelnen Funktionsbereichen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung