+Artikel 7 h)

Artikel 7 h)

die Interessen der betroffenen Clearingmitglieder und — soweit entsprechende Informationen verfügbar sind — ihrer Kunden und indirekten Kunden, Gläubiger und anderer Interessenträger der CCP in den beteiligten Mitgliedstaaten müssen ausgeglichen werden, indem eine unfaire Benachteiligung oder Bevorzugung der Interessen bestimmter Akteure und eine unfaire Verteilung der Lasten innerhalb der Mitgliedstaaten und zwischen ihnen vermieden wird;

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung