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+Artikel 9 12 |
Artikel 9 12(12) Die ESMA gibt in Zusammenarbeit mit dem ESRB bis zum 12. Februar 2022 Leitlinien gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 heraus, in denen die verschiedenen Szenarien präzisiert werden, die für die Zwecke von Absatz 1 des vorliegenden Artikels zu berücksichtigen sind. Bei der Herausgabe dieser Leitlinien berücksichtigt die ESMA gegebenenfalls aufsichtsrechtliche Stresstests. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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