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+Artikel 10 6 |
Artikel 10 6(6) Entscheidet sich die zuständige Behörde, den Empfehlungen der Abwicklungsbehörde nach Absatz 5 nicht zu folgen, so begründet sie diese Entscheidung gegenüber der Abwicklungsbehörde lückenlos. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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