+Artikel 11 2

Artikel 11 2

(2)   Das Aufsichtskollegium gelangt in allen folgenden Punkten zu einer gemeinsamen Entscheidung:

a)

bei der Prüfung und Bewertung des Sanierungsplans;

b)

bei der Anwendung der in Artikel 10 Absätze 7, 8, 9 und 10 genannten Maßnahmen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung