+Artikel 12 1

Artikel 12 1

(1)   Die Abwicklungsbehörde der CCP erstellt nach Konsultation der zuständigen Behörde und in Abstimmung mit dem Abwicklungskollegium nach dem in Artikel 14 festgelegten Verfahren einen Abwicklungsplan für die CCP.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung