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+Artikel 12 2 |
Artikel 12 2(2) Der Abwicklungsplan enthält die Abwicklungsmaßnahmen, die die Abwicklungsbehörde treffen kann, sofern die CCP die in Artikel 22 genannten Abwicklungsvoraussetzungen erfüllt. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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