|
+Artikel 12 4 |
Artikel 12 4(4) Im Abwicklungsplan darf nicht von Folgendem ausgegangen werden:
1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|