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Artikel 16 6(6) Die CCP schlägt innerhalb eines Monats einen Plan zur Umsetzung der alternativen Maßnahmen mit einem angemessenen Zeitrahmen für die Durchführung des Plans vor. Falls die Abwicklungsbehörde es für erforderlich hält, kann sie den vorgeschlagenen Zeitrahmen verkürzen oder verlängern. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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