+Artikel 16 6

Artikel 16 6

(6)   Die CCP schlägt innerhalb eines Monats einen Plan zur Umsetzung der alternativen Maßnahmen mit einem angemessenen Zeitrahmen für die Durchführung des Plans vor. Falls die Abwicklungsbehörde es für erforderlich hält, kann sie den vorgeschlagenen Zeitrahmen verkürzen oder verlängern.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung