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+Artikel 24 2 |
Artikel 24 2(2) Bevor die Abwicklungsbehörde die Abwicklung einer CCP einleitet, sorgt sie für eine erste Bewertung, bei der bestimmt wird, ob die in Artikel 22 Absatz 1 genannten Voraussetzungen für eine Abwicklung erfüllt sind. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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