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+Artikel 26 1 |
Artikel 26 1(1) Wenn eine in Artikel 24 genannte Bewertung die in Artikel 25 Absatz 2 genannten Vorgaben nicht erfüllt, ist sie als vorläufig zu betrachten. Vorläufige Bewertungen sehen einen Puffer für zusätzliche Verluste vor und enthalten eine angemessene Begründung für diesen Puffer. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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