+Artikel 28 2

Artikel 28 2

(2)   Die Abwicklungsbehörden wenden die in Absatz 1 genannten Instrumente auf Kontrakte im Zusammenhang mit Clearingdiensten und den in Verbindung mit diesen Diensten bei der CCP hinterlegten Sicherheiten an.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung