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+Artikel 36 2 |
Artikel 36 2(2) Wenn gemäß dem Rechtsrahmen der Union für staatliche Beihilfen ein Umstrukturierungsplan anzuzeigen ist, berührt die Vorlage des Reorganisationsplans nicht die in diesem Rechtsrahmen für staatliche Beihilfen vorgesehene Frist für die Vorlage dieses Umstrukturierungsplans. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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