+Artikel 36 2

Artikel 36 2

(2)   Wenn gemäß dem Rechtsrahmen der Union für staatliche Beihilfen ein Umstrukturierungsplan anzuzeigen ist, berührt die Vorlage des Reorganisationsplans nicht die in diesem Rechtsrahmen für staatliche Beihilfen vorgesehene Frist für die Vorlage dieses Umstrukturierungsplans.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung