+Abschnitt 6 Sonstige Finanzierungsmechanismen
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Abschnitt 6 Sonstige Finanzierungsmechanismen

Abschnitt 6 Sonstige Finanzierungsmechanismen

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Artikel 44 Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

Artikel 44

Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

Die Abwicklungsbehörde kann Kredite aufnehmen oder andere Formen der finanziellen Unterstützung, darunter vorfinanzierte Finanzmittel aus nicht ausgeschöpften Ausfallfonds der in Abwicklung befindlichen CCP, in Anspruch nehmen, sofern dies zur Deckung eines vorübergehenden Liquiditätsbedarfs erforderlich ist, um die wirksame Anwendung der Abwicklungsinstrumente zu gewährleisten.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung