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Artikel 50 5(5) Der Sonderverwalter erstattet der Abwicklungsbehörde, die ihn bestellt hat, in regelmäßigen, von der Abwicklungsbehörde festzulegenden Abständen sowie zu Beginn und zum Ende seines Mandats Bericht. In diesen Berichten wird die Finanzlage der CCP detailliert dargelegt und werden die Gründe für die getroffenen Maßnahmen genannt. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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