+Artikel 58 2

Artikel 58 2

(2)   Übt die Abwicklungsbehörde Kontrolle über die CCP aus, so gilt sie nicht als Schattengeschäftsführer oder als faktischer Geschäftsführer nach nationalem Recht.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung