+Artikel 93 Änderung der Richtlinie 2014/59/EU

Artikel 93 Änderung der Richtlinie 2014/59/EU

Artikel 93

Änderung der Richtlinie 2014/59/EU

In Artikel 1 wird folgender Absatz angefügt:

„(3)   Diese Richtlinie gilt nicht für Unternehmen, die auch gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zugelassen sind.“

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung