+Artikel 6 3

Artikel 6 3

(3)   In den in diesem Artikel genannten Fällen gestatten oder verlangen die zuständigen Behörden die Anwendung der in Artikel 22 Absätze 8 und 9 der Richtlinie 2013/34/EU vorgesehenen Konsolidierungsmethode.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung