+Artikel 3 b)

Artikel 3 b)

dem Risiko einer Veränderung der impliziten Volatilität eines Instruments mit Optionalität in Relation zur impliziten Volatilität anderer Instrumente mit Optionalität, die denselben Basiswert und dieselbe Laufzeit, aber eine andere Werthaltigkeit („moneyness“) aufweisen;

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung