+Artikel 3 b)
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Artikel 3 b)
dem Risiko einer Veränderung der impliziten Volatilität eines Instruments mit Optionalität in Relation zur impliziten Volatilität anderer Instrumente mit Optionalität, die denselben Basiswert und dieselbe Laufzeit, aber eine andere Werthaltigkeit („moneyness“) aufweisen;
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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