+Artikel 3 d)
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Artikel 3 d)
dem Korrelationsrisiko aus einer Option in einem Organismus für gemeinsame Anlagen, der eine Index-Benchmark nachbildet, wenn die Nachbildung die in Artikel 325j Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 festgelegten Bedingungen erfüllt und der Index die in Artikel 325i Absatz 3 jener Verordnung festgelegten Bedingungen erfüllt;
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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