+Artikel 3 d)

Artikel 3 d)

dem Korrelationsrisiko aus einer Option in einem Organismus für gemeinsame Anlagen, der eine Index-Benchmark nachbildet, wenn die Nachbildung die in Artikel 325j Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 festgelegten Bedingungen erfüllt und der Index die in Artikel 325i Absatz 3 jener Verordnung festgelegten Bedingungen erfüllt;

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung