+Artikel 3 c)
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Artikel 3 c)
die Dokumentation, für die die unter Buchstabe b genannten Strategien festgelegt wurden, die Identifizierung der Dokumentenart, des Urhebers, des Überprüfers und des genehmigenden Vertreters, des Eigentümers, des Datums der Erstellung und der Genehmigung, der Versionsnummer und der Änderungshistorie ermöglicht;
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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