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+Artikel 4 1 |
Artikel 4 1(1) Die zuständigen Behörden prüfen, ob die Auslagerung von Aufgaben, Tätigkeiten oder Funktionen im Zusammenhang mit der Konzeption, der Umsetzung und der Validierung interner Modelle durch ein Institut die Anwendung der in dieser Verordnung festgelegten Beurteilungsmethode nicht verhindert oder behindert. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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