+Artikel 5 2

Artikel 5 2

Für die Zwecke des Buchstabens a berücksichtigen die zuständigen Behörden die Art und Größe des Instituts sowie den Umfang und die Komplexität seiner Tätigkeiten.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung