+Artikel 6 4

Artikel 6 4

(4)   Für die Zwecke des Absatzes 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e prüfen die zuständigen Behörden, ob das Leitungsorgan

a)

auf der Grundlage eines Vorschlags der Abteilung zur Risikosteuerung und -überwachung alle einschlägigen Strategien und Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung des internen Modells, einschließlich der geeigneten Organisationsstruktur, genehmigt, um sicherzustellen, dass das interne Modell unter Sicherstellung seiner Integrität angewandt wird;

b)

auf der Grundlage eines Vorschlags der Abteilung zur Risikosteuerung und -überwachung und nach gebührender Berücksichtigung der sich aus dem Validierungsprozess ergebenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen die im Rahmen des internen Modells angewandten Methoden zur Bewertung des Marktrisikos genehmigt;

c)

auf der Grundlage einer Bewertung der Abteilung zur Risikosteuerung und -überwachung und nach gebührender Berücksichtigung der sich aus dem Validierungsprozess ergebenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen neue Produkte genehmigt;

d)

auf der Grundlage eines Vorschlags der Abteilung zur Risikosteuerung und -überwachung die internen Positionslimits genehmigt und aktualisiert;

e)

auf der Grundlage eines Vorschlags der Abteilung zur Risikosteuerung und -überwachung, in dem das vertretbare Risikoniveau festlegt und bewertet wird, das vertretbare Risikoniveau, die Allokation des internen Kapitals und die Mittelausstattung für die einzelnen Handelstische genehmigt;

f)

das Genehmigungsverfahren für Verstöße gegen die internen Positionslimits anwendet;

g)

Abhilfemaßnahmen in Bezug auf Verstöße gegen die internen Positionslimits, die von der Abteilung zur Risikosteuerung und -überwachung gemäß Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe b eskaliert wurden, genehmigt oder vorschreibt;

h)

auf der Grundlage eines Vorschlags der Abteilung zur Risikosteuerung und -überwachung

i)

das Stresstest-Programm genehmigt;

ii)

die Ergebnisse der Stresstests erörtert;

iii)

mögliche Maßnahmen bewertet und erforderlichenfalls Abhilfemaßnahmen ergreift.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung